Huker XP1001 Knallschnur Wildtier-Vergrämer Triplex P1
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Huker XP1001 Triplex P1 ist eine Knallschnur zum Vergrämen von Vögeln und Wildtieren. Sie enthält 12 Knallladungen, die nacheinander etwa alle 15–30 Minuten ausgelöst werden, und der gesamte Zyklus kann etwa 6 Stunden dauern. Das Produkt hat 7,7 g NEC und die CE-Kategorie P1.
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Huker XP1001 Knallschnur Wildtier-Vergrämer Triplex P1 ist ein Schallerzeuger zum Verscheuchen von Vögeln und Wildtieren mittels einer Reihe lauter, zeitlich verteilter Knalle. Auf einer Schnur befinden sich 12 Knallladungen, die nacheinander in Abständen von etwa 15–30 Minuten ausgelöst werden. Der gesamte Betriebszyklus kann etwa 6 Stunden dauern.
Wie funktioniert die Knallschnur Huker XP1001?
Nach korrekter Auslösung der Schnur werden die folgenden Knallladungen automatisch in unterschiedlichen Zeitabständen gezündet. Innerhalb eines Zyklus erfolgen insgesamt 12 Knalle, sodass jede Ladung nicht einzeln manuell ausgelöst werden muss.
Huker XP1001 wurde vor allem zum Vergrämen von Vögeln und Wildtieren entwickelt. Er kann zum Schutz von Feldern, Kulturen, Obstgärten und anderen Flächen eingesetzt werden, die durch Tiere Schaden nehmen könnten.
Wie lange arbeitet der Wildtier-Vergrämer Huker XP1001?
Die Betriebsdauer einer Schnur beträgt etwa 6 Stunden. Die einzelnen Knalle treten etwa alle 15–30 Minuten auf, weshalb der akustische Effekt über viele Stunden verteilt ist, statt einmalig zu erfolgen. Auf einer Schnur befinden sich 12 Knallladungen.
- Hersteller: Triplex
- Name: Huker
- Produktcode: XP1001
- Art: Knallschnur / Schallerzeuger
- Anzahl der Knallladungen: 12
- Betriebsdauer: ca. 6 Stunden
- Abstand zwischen den Knallen: ca. 15–30 Minuten
- NEC: 7,7 g / gesamte Schnur
- CE-Kategorie: P1
- ADR-Klasse: 1.3G
- Mindest-Sicherheitsabstand: 25 m
- Stückzahl: 1 Schnur
Wie verwendet man die Knallschnur Huker XP1001 sicher?
Das Produkt ist ausschließlich gemäß der Herstelleranweisung und an einem für seinen Zweck geeigneten Ort zu verwenden. Nach dem Auslösen ist der erforderliche Sicherheitsabstand von mindestens 25 m einzuhalten, und man darf sich dem Produkt während des Betriebs nicht nähern. Ein entsprechender Abstand zu Menschen, Nutztieren, Gebäuden sowie brennbaren Materialien ist einzuhalten. Ein Blindgänger darf nicht erneut gezündet werden.


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